Brandneu : Vollkasko Infektionsschutz – so gibt es Geld
Gesetzlich geregelt: KOMPLETTE Erstattung Ihrer Verdienstausfälle und Aufwendungen gemäß Infektionsschutzgesetz (zuletzt aktualisiert 02/2020) bei staatlichen Maßnahmen im Katastrophenfall !
– Hier gibt es sofort Geld vom Staat – in VOLLER Höhe Ihrer Verluste!
– für Arbeiter, Angestellte, Unternehmer, Selbständige
(inklusive Adressliste der Ansprechpartner)
Haben Sie durch die Corona-Pendemie Verdienstausfälle als Unternehmer oder Angestellter ? Dann sollten Sie sich ihr Geld zurückholen. Ich rede jetzt nicht nur vom Antrag auf Kurzarbeitergeld für Ihre Angestellten. Ich rede von einer 100 %igen Erstattung und das legal.
Verlust durch Corona – Nein, Danke !
Das heißt konkret …
- Als Unternehmer erhalten Sie Ihren entgangenen Gewinn und Ihre laufenden Kosten werden erstattet. VOLLSTÄNDIG !!
- Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht mit kümmerlichen 60 bis 70% Ihres regulären Gehaltes zufriedengeben. Nein, Sie bekommen den ganzen Lohn zu 100%.
Sie als Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer nicht im Stich lassen. Sie können vielmehr Kurzarbeitergeld anmelden, weil die Bundesrepublik Deutschland für die jetzt eingetretene Ausnahmesituation schon seit fast zwei Jahrzehnten eine fast unbekannte, aber gültige Vollkasko-Lösung anbietet.
Das Einzige, was zu tun ist, einen Antrag bei den entsprechenden Behörden stellen. Nun fragen Sie : „Ja, aber wie ?“
Hilfe gibt dazu folgender Ratgeber, den Sie per SOFORTDOWNLOAD oder gebundenes Buch erhalten können. Seien Sie aber schnell, der rabattierte Preis gilt nur noch bis Ende des Monates März. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Bild und holen sich Ihr Geld !
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